Samstag der 04. September 2010    23:20 Uhr
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Information: Wer oder was sind eigentlich Vorabs?

In der Umgangsprache der Nachrichtenagenturen werden so die Vorabmeldungen von Zeitungen, Zeitschriften oder auch von Rundfunk- und Fernsehsendern bezeichnet.


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Schlagzeilen

Aktuelle O-Töne

O-Ton + Kollegengespräch: Vor dem Kachelmann-Prozess Es ist möglicherweise der Auftakt zu einem ganz besonderen Prozess: Am Montag beginnt in Mannheim das Verfahren gegen Jörg Kachelmann. Ihm wird vorgeworfen, eine ehemalige Geliebte mit einem Messer angegriffen und vergewaltigt zu haben. Was genau passiert, muss die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim klären. �Details...

O-Ton + Kollegengespräch: Virus bald im TV? Laut einer aktuellen BITKOM-Umfrage wollen knapp 40 Prozent der Deutschen in ihrem Haushalt Fernseher, Musikanlage, Computer und Handy miteinander verbinden. Neben der  Vorstellung neuer Geräte auf der IFA diskutieren die Experten auf der Messe aber auch darüber, wie beispielsweise Fernseher gegen Angriffe von Cyberkriminellen sicher gemacht werden können. �Details...

O-Ton + Magazin: Schadensersatz wegen Beleidigung Es kommt vor, dass Zuschauer die Fußballspieler der gegnerischen Mannschaft beleidigen. Wenn allerdings danach der eigene Verein dafür eine Strafe zahlen muss, so kann er das Geld von dem Rüpel zurück verlangen. Das entschied das Amtsgericht Lingen nach einem "lautstarken" Spiel zweier Jugendmannschaften. Dabei hatte ein Vater mit Schimpfkanonaden die gegnerische Mannschaft belegt.�Details...

O-Ton: Grabeinfassung für Einzelgräber Friedhöfe haben ihre eigenen Regeln. Manchmal braucht es juristische Hilfe, um dies realitätsnah zu gestalten. In dem Fall waren die Eltern der Kläger bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen, ihr Grab sollte eine gemeinsame Einfassung haben. Die Gemeinde lehnte dies ab, da ihre Friedhofsatzung Doppelgräber ausschließe. Vor dem Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz bekamen die Hinterbliebenen dann doch Recht.�Details...



O-Ton + Magazin: 18 Punkte - Führerschein weg Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte hat, verliert seinen Führerschein. Dabei wird nicht überprüft, warum er die Eintragungen erhalten hat - für schnelles Fahren oder auch für mehrfaches Parken ohne Parkschein. Die Mär von den Rasern sei ein weit verbreiteter Irrtum, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.�Details...

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