| O-Ton: Onlinehändler müssen Impressumspflicht beachten |
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Onlinehändler müssen darauf achten, dass ihre Pflichtangaben im Impressum immer enthalten sind. Wenn Angaben fehlen, wie beispielsweise die Umsatzsteueridentifikations- oder die Handelsregisternummer, ist dies kein Bagatellverstoß. Es ist wettbewerbsrelevant und darum können bei Fehlen dieser Angaben Onlinehändler erfolgreich abgemahnt werden. Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft, über die Bedeutung der Angaben im Impressum auf Webseiten:O-Ton: Das ist aber notwendig, damit die Verbraucher sich orientieren können. Beispielsweise anhand einer Handelsregistereintragung zumindest davon ausgehen, dass es die Firma überhaupt gibt. Als Onlinenutzer habe ich ja gar keine Möglichkeiten, um das alles so ganz genau zu überprüfen. Wenn diese Angaben nicht vorliegen, liegt kein Bagatellverstoß vor, d.h. man kann abgemahnt werden und muss dann die Abmahnkosten zahlen. Länge 19 sec. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.
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