Montag der 06. September 2010    12:58 Uhr
O-Ton + Magazin: 2.500 Euro für zwei Adressen?

Wenn man sein privates Glück mit professioneller Hilfe sucht, sollte man auch auf den Preis schauen. Ein Freundschaftsvermittlungsvertrag, in dem für zwei Adressen 2.500 Euro verlangt werden, ist sittenwidrig. So hat es das Amtsgericht Aachen entschieden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: In dem Fall hatte ein 74jähriger Mann einen Freundschaftsvermittlungsvertrag mit einer Agentur abgeschlossen. Demnach sollte für die Benennung von zwei Partnervorschlägen 2.500 Euro zahlen. Nachdem er eine Anzahlung von 2.000 Euro erbracht hatte, übermittelte ihm diese Agentur auch tatsächlich eine Adresse. Einige Tage danach widerrief der Kläger diesen Freundschaftsvermittlungsvertrag. Die Firma zahlte ihm lediglich 750 Euro zurück. Das war ihm zu wenig und er klagte. - Länge 16 sec.

Das Gericht gab ihm in vollem Umfang recht, 2.500 Euro für zwei Adressen ist sittenwidrig - der Mann bekam sein Geld zurück. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Vorsicht bei Freundschafts- oder Partnervermittlern

Wenn man sein privates Glück mit professioneller Hilfe sucht, sollte man auch auf den Preis schauen. Ein Freundschaftsvermittlungsvertrag, in dem für zwei Adressen 2.500 Euro verlangt werden, ist sittenwidrig. So hat es das Amtsgericht Aachen entschieden. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Der Kläger war nicht mehr ganz der Jüngste, also wollte er einem weiteren Frühling mit Unterstützung einer so genannten Freundschaftsvermittlung auf die Sprünge helfen. Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: In dem Fall hatte ein 74jähriger Mann einen Freundschaftsvermittlungsvertrag mit einer Agentur abgeschlossen. Demnach sollte für die Benennung von zwei Partnervorschlägen 2.500 Euro zahlen.

O-Ton: SFX

O-Ton: Nachdem er eine Anzahlung von 2.000 Euro erbracht hatte, übermittelte ihm diese Agentur auch tatsächlich eine Adresse. Einige Tage danach widerrief der Kläger diesen Freundschaftsvermittlungsvertrag. Die Firma zahlte ihm lediglich 750 Euro zurück. Das war ihm zu wenig und er klagte. - Länge 16 sec.

Und das Gericht gab der Klage in vollem Umfang statt. Der Freundschaftsvermittlungsvertrag sei sittenwidrig und somit nichtig. Was ist aber sittenwidrig - in juristischem Sinne? Swen Walentowski:

O-Ton: Sittenwidrigkeit liegt beispielsweise dann vor, wenn ich jemand ausnutze, weil er unerfahren ist oder weil sein Urteilsvermögen nicht so ganz scharf ist oder er auch eine Willensschwäche hat. Und ich ihm somit eine Leistung verspreche, die im auffälligen Missverhältnis zum eigentlichen Preis steht. - Länge 16 sec.

Und bei der Agentur klingelte die Kasse erheblich - das hat das Gericht dann auch in der Urteilsbegründung bemängelt:

O-Ton: SFX

O-Ton: Also, das Gericht hat gesagt: Man muss es ja so sehen - zwei Adressen, 2.500 Euro das ist pro Adresse 1.250 Euro. Auch bei  Partnerschaftsvermittlungsverträgen muss ich für mein Geld eine gute Leistung bekommen. Und wenn diese in einem Missverhältnis steht, dann ist der Vertrag sittenwidrig und ich kann mein Geld zurück bekommen. - Länge 18 sec.

Der Rentner war dementsprechend froh über das Urteil, die Agentur nicht! Den ganzen Fall zum Nachlesen - wie auch Hilfe, wenn die Partnervermittlung in gleicher Weise schief ging - gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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