Samstag der 04. September 2010    22:52 Uhr
EU will realistischere Verbrauchsangaben bei Autos
Harmonisierung mit Messungen in USA und Japan - Europäische Hersteller fürchten Nachteile

München/Brüssel - Die EU-Kommission will realitätsnähere Verbrauchsangaben bei Neuwagen durchsetzen und geht damit auf Konfrontationskurs zu den europäischen Autoherstellern. Ähnlich wie in den USA und Japan sollen bei der Ermittlung des Normverbrauchs künftig auch Klimaanlagen sowie Navigations- und Infotainment-Systemen berücksichtigt werden. „Wenn Brüssel eine realitätsnahe Verbrauchsmessung will, müssen die Öko-Innovationen sowohl bei der Gestaltung der CO2-Auflagen als auch beim neuen Testzyklus berücksichtigt werden“, verlangte der Verband der Automobilindustrie (VDA) in der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Der VDA vertritt die Interessen der deutschen Hersteller bei der Erarbeitung eines neuen weltweiten Standards vertritt, in den die neuen Regeln einfließen sollen. Insbesondere die europäische Autoindustrie befürchtet dadurch massive Nachteile, denn der angedachte Testzyklus dürfte zu erhöhten CO2-Werten führen. Ein wichtiges Ziel des VDA ist, dass die neuen Verbräuche mit der aktuellen CO2-Gesetzgebung in der EU in Einklang gebracht werden, ohne dass die Hersteller wegen Überschreitung ihrer Flotten-Grenzwerte Strafen zahlen müssen. BMW-Entwicklungschef Klaus Dräger weist auf einen weiteren Nachteil hin: „Unsere Kunden könnten in eine höhere Steuerklasse rutschen, denn in vielen Märkten wird die Kfz-Steuer am CO2-Ausstoß bemessen."

Brisant ist das Vorhaben vor allem, weil die Industrie derzeit mit der EU über Erleichterungen bei den CO2-Auflagen verhandelt. Dies könnte über die so genannten Öko-Innovationen erreicht werden, die den Herstellern verbrauchsmindernd angerechnet werden. Dazu gehören Maßnahmen, die den Verbrauch eines Fahrzeugs über den eigentlichen Antrieb hinaus senken wie LED-Scheinwerfer, Thermomanagement, Generatoren zur Energierückgewinnung bis zu Solardächern. Die Kommission hat bisher mit einem praktikablen Vorschlag hinter dem Berg gehalten. In der Autoindustrie wird nun befürchtet, dass die EU-Politiker die Anrechnung dieser Öko-Innovationen sehr restriktiv handhaben wollen.
 

Schlagzeilen

Aktuelle O-Töne

O-Ton + Kollegengespräch: Vor dem Kachelmann-Prozess Es ist möglicherweise der Auftakt zu einem ganz besonderen Prozess: Am Montag beginnt in Mannheim das Verfahren gegen Jörg Kachelmann. Ihm wird vorgeworfen, eine ehemalige Geliebte mit einem Messer angegriffen und vergewaltigt zu haben. Was genau passiert, muss die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim klären. �Details...

O-Ton + Kollegengespräch: Virus bald im TV? Laut einer aktuellen BITKOM-Umfrage wollen knapp 40 Prozent der Deutschen in ihrem Haushalt Fernseher, Musikanlage, Computer und Handy miteinander verbinden. Neben der  Vorstellung neuer Geräte auf der IFA diskutieren die Experten auf der Messe aber auch darüber, wie beispielsweise Fernseher gegen Angriffe von Cyberkriminellen sicher gemacht werden können. �Details...

O-Ton + Magazin: Schadensersatz wegen Beleidigung Es kommt vor, dass Zuschauer die Fußballspieler der gegnerischen Mannschaft beleidigen. Wenn allerdings danach der eigene Verein dafür eine Strafe zahlen muss, so kann er das Geld von dem Rüpel zurück verlangen. Das entschied das Amtsgericht Lingen nach einem "lautstarken" Spiel zweier Jugendmannschaften. Dabei hatte ein Vater mit Schimpfkanonaden die gegnerische Mannschaft belegt.�Details...

O-Ton: Grabeinfassung für Einzelgräber Friedhöfe haben ihre eigenen Regeln. Manchmal braucht es juristische Hilfe, um dies realitätsnah zu gestalten. In dem Fall waren die Eltern der Kläger bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen, ihr Grab sollte eine gemeinsame Einfassung haben. Die Gemeinde lehnte dies ab, da ihre Friedhofsatzung Doppelgräber ausschließe. Vor dem Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz bekamen die Hinterbliebenen dann doch Recht.�Details...



O-Ton + Magazin: 18 Punkte - Führerschein weg Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte hat, verliert seinen Führerschein. Dabei wird nicht überprüft, warum er die Eintragungen erhalten hat - für schnelles Fahren oder auch für mehrfaches Parken ohne Parkschein. Die Mär von den Rasern sei ein weit verbreiteter Irrtum, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.�Details...

Reiseinfos von Triptipp

Meist gelesen

Log in