Wehrpflichtige müssen nicht zum Bund, wenn sie einen Kurs zur Vorbereitung auf die Industriemeisterprüfung besuchen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. In dem Fall wollte sich ein junger Mann nach seiner Ausbildung zum Chemikanten für drei Jahre vom Wehrdienst zurück stellen lassen, um einen IHK-Kurs zu absolvieren.
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